Anmeldung zur Eheschließung
 
 

Anmeldung zur Eheschließung

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Team des Standesamtes, in dessen Bezirk einer der Verlobten einen Wohnsitz hat. Man kann sich frühestens sechs Monate vor der standesamtlichen Trauung anmelden. Welche Unterlagen nötig sind, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen usw.). Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig vor dem Anmeldetermin. Das Paar sollte sich gemeinsam persönlich anmelden. Ist ein Partner/eine Partnerin verhindert, kann er/sie eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er/sie mit der Anmeldung durch den Partner/die Partnerin einverstanden ist. Diese Erklärung muss alle für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Angaben enthalten. Bitte benutzen Sie hierzu den Vordruck „Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung“ des Standesamtes. Sie finden ihn auch im Internet unter www.bonn.de. Dolmetscher Wenn ein Beteiligter die deutsche Sprache nicht ausreichend versteht, müssen die Brautleute einen Dolmetscher mitbringen. Das gilt auch bei tauben oder stummen Personen. Der Dolmetscher muss im Standesamt eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass er treu und gewissenhaft übersetzt hat.